Im allgemeinen Sprachgebrauch wird in der Regel der Begriff "Einlagen" für alles verwendet, was in einen Schuh gelegt wird.

Genau genommen (rechtlich) muss aber unterschieden werden zwischen "Einlegesohlen" und "orthopädischen Einlagen".

 

Orthopädische Einlagen:

werden durch Orthopädie Techniker (OT) bzw. Orthopädie Schuh Techniker (OST) nach medizinischen Vorgaben gefertigt und individuell angepasst.

Funktion: stützend, korrigierend, Druck reduzierend, Druck umverteilend

Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes gelistet als.

-       Weichpolsterbettungseinlagen

-       Stützende Einlagen

-       Bettungseinlagen

-       Schaleneinlagen

Die Kosten für eine medizinisch notwendige Ausführung werden in der Regel für 2 Paar pro 12 Monate von den Ersatzkassen übernommen.

 

 

Einlegesohlen:

Einlegesohlen sind nach Größe, Form und Funktion sortierte „Fertigprodukte“. Die Auswahl erfolgt nach eigenen Wünschen /  Erfahrungen bzw. auf Empfehlung

Funktion (1): Belastungsveränderung (stützen, polstern),

Funktion (2): Optimierung der Schuhe (Paßform, „Klima“).

Einlegesohlen sind eine „Selbstmedikation“ (Privatvergnügen), das dem Komfort dient. Kosten und „Risiko“ trägt der Käufer.

 

(Komfort-) Fußbettungen (eine spezielle Art von Einlegesohlen):

Die Auswahl einer optimalen (in der Regel langsohligen) Fußbettung aus einem vorhandenen Sortiment kann selbständig und durch Fachpersonal nach qualifizierter Beratung z.B. im Sanitätshaus bzw. Fachgeschäft erfolgen.

Funktion: Fußform erhalten (Stabilität), Belastung reduzieren (Polster)

Fußbettungen dürfen nicht verwechselt bzw. gleichgesetzt werden mit Bettungseinlagen (siehe orthopädische Einlagen).

Fußbettungen gelten nicht als medizinisch notwendige Hilfsmittel und sind daher keine „Kassenleistung“; die gesamten Kosten trägt der Käufer.

 

 

 

Belastung

Erfrischung

Erholung