Füße Schuhe Einlagen
SCHUH - „EINLAGEN“
Orthopädische Einlagen:
werden durch Orthopädie Techniker (OT) bzw. Orthopädie Schuh Techniker (OST) nach medizinischen Vorgaben gefertigt und individuell angepasst.
Funktion: stützend, korrigierend, Druck reduzierend, Druck umverteilend
Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes gelistet als.
- Weichpolsterbettungseinlagen
- Stützende Einlagen
- Bettungseinlagen
- Schaleneinlagen
Die Kosten für eine medizinisch notwendige Ausführung werden in der Regel für 2 Paar pro 12 Monate von den Ersatzkassen übernommen.
(Komfort-) Fußbettungen:
Die Auswahl der optimalen Fußbettung aus einem vorhandenen Sortiment erfolgt durch Fachpersonal nach qualifizierter Beratung z.B. im Sanitätshaus bzw. Fachgeschäft.
Funktion: Fußform erhalten (Stabilität), Belastung reduzieren (Polster)
Bettungseinlagen (siehe orthopädische Einlagen) dürfen nicht verwechselt bzw. gleichgesetzt werden mit Fußbettungen. Fußbettungen gelten nicht als medizinisch notwendige Hilfsmittel und sind daher keine „Kassenleistung“; die gesamten Kosten trägt der Käufer.
Einlegesohlen:
Einlegesohlen sind nach Größe, Form und Funktion sortierte „Fertigprodukte“. Die Auswahl erfolgt nach eigenen Wünschen / Erfahrungen bzw. auf Empfehlung
Funktion (1): Belastungsveränderung (stützen, polstern),
Funktion (2): Optimierung der Schuhe (Paßform, „Klima“).
Einlegesohlen sind eine „Selbstmedikation“ (Privatvergnügen), das dem Komfort dient. Kosten und „Risiko“ trägt der Käufer.

Belastung

Erfrischung

Erholung